Hinweise zum Umgang mit Feuerwerkskörpern !
Achten Sie beim Kauf von pyrotechnischen Artikeln auf die Gefahrenklassen.
Feuerwerkskörper werden, gemessen am Grad ihrer Gefährlichkeit, in 4 Klassen eingeteilt:
Kl. I : Feuerwerksspielwaren ( Aufdruck BAM-P I.)
Kl. II : Kleinfeuerwerk ( Aufdruck BAM-P II.)
Kl. III : Mittelfeuerwerk ( Aufdruck BAM-P III.)
Kl. IV : Großfeuerwerk
Feuerwerkskörper der Klassen III und IV dürfen ohne besondere behördliche Erlaubnis weder verkauft noch abgebrannt werden.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II ist nur in der Zeit vom 31.Dezember, 18.00 Uhr bis zum 01.Januar 01.00 Uhr erlaubt.
Die Abgabe darf nur an Personen über 18 Jahre erfolgen. Lesen Sie in jedem Falle und rechtzeitig die Gebrauchsanweisung
der verschiedenen Feuerwerkskörper durch. Auch bei Feuerwerksartikeln der Klasse I ( z.B. Tischfeuerwerk.) ist es wichtig zu wissen,
ob ein Abbrennen des betreffenden Produktes in der Wohnung ausdrücklich erlaubt ist.
Die Verwendung von Munition aus Schusswaffen jeder Art als Silvesterknallerei stellt eine erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit dar
und ist verboten. Schließen Sie in der Silvesternacht sämtliche Fenster und Lüftungsklappen ihrer Wohnung.
Für Betriebsräume, Lager, Schuppen, Garagen etc. gilt das gleiche. Bedenken Sie, dass die Mehrzahl aller Feuerwerkskörper nur im Freien angezündet werden darf.
Das Zünden in Wohnräumen, Treppenräumen, an geöffneten Fenstern, auf Balkone etc. ist gefährlich und eine häufige Brandursache.
Feuerwerkskörper wie Kanonenschläge, Donnerschläge, Böller etc. nie in der Hand, sondern auf den Boden legen und mit "Langem Arm" anzünden,
danach 3 - 5m Abstand halten. In der Hand gezündete Knallkörper nicht unkontrolliert fortwerfen. Handschuhe schützen vor Verbrennungen.
Starten Sie Raketen nicht aus der Hand, sondern aus auf den Boden stehende Flaschen. Die Rakete muss so aufgestellt werden,
dass sie nach dem Abschuss ungehindert aufsteigen kann. Beschädigte Stockraketen dürfen nicht gezündet werden, da deren Flugbahn unberechenbar sind.
Niemals einen Versager erneut zünden !
Verantwortungsbewusste Eltern und Erwachsene geben Feuerwerksartikel der Klasse II nicht an Kinder
und Jugendliche weiter. Kleine Kinder sollten während des Feuerwerks unter Aufsicht in der Wohnung
bleiben. Basteln Sie niemals Feuerwerkskörper selbst. Verändern Sie die im Handel erhältlichen Artikel nicht.
Auch beim gleichzeitigen Abbrennen mehrerer Knallkörper oder der Herstellung einer zusätzlichen Verdichtung
in einem entsprechende Behälter drohen unvorhersehbare Gefahren.
Vorräte von Feuerwerksartikeln sollten in festen verschließbaren Taschen, auf keinen Fall in Körpernähe aufbewahrt werden.
Nach Entnahme eines Feuerwerkskörpers Vorräte wieder abdecken.